Vermieter Steuern: Was du 2026 alles absetzen kannst
Die gute Nachricht: Als Vermieter kannst du fast alle Kosten steuerlich geltend machen. Hier die vollständige Liste.
Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung
Mieteinnahmen werden als "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" (§21 EStG) versteuert. Der Steuersatz richtet sich nach deinem persönlichen Grenzsteuersatz (14-45%). Die gute Nachricht: Du kannst die Einnahmen durch zahlreiche Werbungskosten reduzieren.
Die wichtigsten Absetzungen
1. Abschreibung (AfA) – Der größte Posten
Die Absetzung für Abnutzung ist meist der größte Steuerposten:
- Altbauten (vor 1925): 2,5% über 40 Jahre
- Gebäude (1925-2023): 2% über 50 Jahre
- Neubau (ab 2023): 3% über 33 Jahre (degressive AfA möglich!)
Wichtig: Nur das Gebäude wird abgeschrieben, nicht das Grundstück. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € und 75% Gebäudeanteil = 300.000 € × 2% = 6.000 €/Jahr Abschreibung.
2. Darlehenszinsen
Alle Zinsen für die Finanzierung der Immobilie sind absetzbar – auch bei Umschuldung oder Modernisierungskredit. Die Tilgung selbst ist nicht absetzbar.
3. Bewirtschaftungskosten
4. Instandhaltung & Modernisierung
Reparaturen und Erhaltungsaufwand sind sofort absetzbar. Bei Modernisierung über 4.000 € (netto) pro Einheit kann das Finanzamt prüfen, ob es sich um "anschaffungsnahen Herstellungsaufwand" handelt (in den ersten 3 Jahren nach Kauf: max. 15% des Gebäudewerts).
5. Fahrtkosten
Fahrten zur Immobilie (Besichtigung, Handwerkertermin, Ablesungen): 0,30 €/km (einfache Strecke). Tipp: Fahrtenbuch führen!
6. Weitere Kosten
- Kontoführungsgebühren für das Vermietungskonto
- Steuerberatungskosten (anteilig für Anlage V)
- Rechtsanwaltskosten bei Mietstreitigkeiten
- Inseratskosten für Mietersuche
- Software für die Verwaltung
Profi-Tipp: Belege digital sammeln
Das Finanzamt akzeptiert digitale Belege. Fotografiere jeden Beleg sofort und ordne ihn dem richtigen Objekt zu. So sparst du dir den Papierkrieg und hast zum Jahresende alles beisammen.
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